Abstand ist Anstand
Abstand ist einfach anständig, genauso wie es am Bankomat, in der Sauna oder beim Pissoir ist.
Weshalb also auch nicht im Strassenverkehr?
Das zu knappe Überholen eines Velofahrenden ist nicht nur unanständig, sondern auch gefährlich. Velofahrende müssen mit einem besonderen Sicherheitsabstand überholt werden, gemäss Gesetz mit ausreichendem Abstand.
Was bedeutet dies genau? Gerichtsurteilen zufolge sollten dabei mindestens 1,5 Meter eingehalten werden. Wobei je nach Geschwindigkeit und Verkehrssituation durchaus auch mehr erforderlich sein kann.
Alle Infos findest du auf der nationalen Kampagnen-Homepage, initiiert von Pro Velo Thurgau: www.1m50.ch