Welche Regeln gelten für E-Bikes?
Seit dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue und angepasste Vorschriften für E-Bikes. Dabei wird zwischen langsamen, schnellen und schweren E-Bikes unterschieden. Je nachdem gelten andere Vorschriften. Hier findest Du die wichtigsten Punkte im Überblick.
Alle E-Bikes werden gesetzlich als Motorfahrräder eingestuft. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen drei Kategorien:
- Langsame E-Bikes: bis 25 km/h
- Schnelle E-Bikes: bis 45 km/h
- Schwere Cargo-E-Bikes: bis 25 km/h, für Lasten- und Personentransport, Gesamtgewicht bis 450 kg
Cargo-E-Bikes gehören je nach Bauart zu den langsamen oder schweren Motorfahrrädern. Die bis zur Gesetzesänderung vom 1. Juli 2025 in Verkehr gebrachten Cargo-E-Bikes gehören in der Regel zu den langsamen E-Bikes, da schwerere Modelle noch nicht zugelassen wurden.
Ab wann dürfen welche E-Bikes gefahren werden?
Regeln für E-Bikes im Strassenverkehr
Für wen gilt welche Signalisation?
- Das Schild «Fahrrad» gilt für Velos und alle E-Bike-Kategorien
- Das Schild «Motorfahrrad» betrifft schnelle und schwere E-Bikes
- Zusatztafel «Motorfahrrad freiwillig»: Schnelle und schwere E-Bikes dürfen wählen zwischen Veloweg und Strasse
- Zusatztafel «Motorfahrrad verboten»: Gilt auch für schnelle und schwere E-Bikes – selbst mit ausgeschaltetem Motor
Alle Regeln sind in in der Verkehrszulassungsverordnung VZV, der Verkehrsregelnverordnung VRV, im Strassenverkehrsgesetz SVG und in der Signalisationsverordnung SSV festgehalten.



