Welche Regeln gelten für E-Bikes?

Seit dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue und angepasste Vorschriften für E-Bikes. Dabei wird zwischen langsamen, schnellen und schweren E-Bikes unterschieden. Je nachdem gelten andere Vorschriften. Hier findest Du die wichtigsten Punkte im Überblick.

Alle E-Bikes werden gesetzlich als Motorfahrräder eingestuft. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen drei Kategorien:

  • Langsame E-Bikes: bis 25 km/h
  • Schnelle E-Bikes: bis 45 km/h
  • Schwere Cargo-E-Bikes: bis 25 km/h, für Lasten- und Personentransport, Gesamtgewicht bis 450 kg

Cargo-E-Bikes gehören je nach Bauart zu den langsamen oder schweren Motorfahrrädern. Die bis zur Gesetzesänderung vom 1. Juli 2025 in Verkehr gebrachten Cargo-E-Bikes gehören in der Regel zu den langsamen E-Bikes, da schwerere Modelle noch nicht zugelassen wurden.

Ab wann dürfen welche E-Bikes gefahren werden?

Das Mindestalter für alle E-Bikes beträgt 14 Jahre. Wer ein langsames E-Bike (bis 25 km/h) fährt, darf dies ab 16 Jahren ohne Führerausweis tun. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen dafür einen Führerausweis der Kategorie M. Für schnelle oder schwere E-Bikes ist in jedem Fall ein Führerausweis der Kategorie M erforderlich – unabhängig vom Alter. Zudem brauchen schnelle und schwere E-Bikes ein Kontrollschild.

Regeln für E-Bikes im Strassenverkehr 

E-Biker:innen haben die Vorschriften für Velofahrer:innen zu beachten. Dazu gehört auch die Pflicht, Velostreifen und signalisierte Velowege zu benützen (ausser das Fahrradschild ist mit „freiwillig“ versehen). Zudem müssen alle E-Bikes mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Helmpflicht gilt für Fahrer:innen von schnellen E-Bikes, die benötigen einen nach Norm EN 1078 geprüften Velohelm. Für alle anderen E-Bikes gilt keine Helmpflicht.

Für wen gilt welche Signalisation?

Seit Juli 2025 gilt eine neue Signalisation.
  • Das Schild «Fahrrad» gilt für Velos und alle E-Bike-Kategorien
  • Das Schild «Motorfahrrad» betrifft schnelle und schwere E-Bikes
  • Zusatztafel «Motorfahrrad freiwillig»: Schnelle und schwere E-Bikes dürfen wählen zwischen Veloweg und Strasse
  • Zusatztafel «Motorfahrrad verboten»: Gilt auch für schnelle und schwere E-Bikes – selbst mit ausgeschaltetem Motor

Alle Regeln sind in in der Verkehrszulassungsverordnung VZV, der Verkehrsregelnverordnung VRV, im Strassenverkehrsgesetz SVG und in der Signalisationsverordnung SSV festgehalten.