Das Veloweggesetz auch in Graubünden umsetzen

Das Bundesgesetz über Velowege ist seit dem 1. Janaur 2023 in Kraft. Das neue Bundesgesetz schreibt nebst einer Planungspflicht für die Kantone insbesondere folgende Planungsgrundsätze fest:

Die für die Planung der Velowegnetze zuständigen Behörden sorgen im Grundsatz dafür, dass:

  • die Velowege zusammenhängend und durchgehend sind und insbesondere die wichtigen Orte nach den Artikeln 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 erschliessen
  • die Netze eine angemessene Dichte und die Velowege eine direkte Streckenführung aufweisen;
  • die Velowege sicher sind und der Veloverkehr, wo möglich und angebracht, getrennt vom motorisierten Verkehr und vom Fussverkehr geführt wird;
  • die Velowege einen homogenen Ausbaustandard aufweisen;
  • die Netze attraktiv sind und dass die Velowegnetze für die Freizeit für die Velofahrerinnen und die Velofahrer eine hohe Erholungsqualität aufweisen.

Die grosse Frage für den Kanton Graubünden lautet nun: reicht die aktuelle Gesetzesgrundlage im Strassengesetz und der Strassenverordnung, um die Vorgaben des nationalen Veloweggesetzes umzusetzen? Oder braucht der Kanton Graubünden eine Gesetzesänderung oder gar ein eigenes Veloweggesetz? Wie immer bei juristischen Fragen gibt es unterschiedliche Auslegungen dazu. Bei strenger Auslegung kann der Kanton auch direkt entlang von Kantonsstrassen verlaufende Velowege nicht vollständig finanzieren, sondern benötigt die Unterstützung der Gemeinden. Sind diese nicht willens, einen Radweg zu realisieren, passiert nichts oder der Kanton baut unsinnige Radstreifen. Je nach Auslegung könnte ein abgesetzter Radweg aber auch vollständig vom Kanton realisiert werden, da sie der Entlastung des

Pro Velo Graubünden ist derzeit im Gespräch mit der Verwaltung, Politikern unterschiedlicher Parteien und nationalen Verbänden, um diese Frage zu klären. Falls nötig, würden wir einen politischen Vorstoss zur raschen Umsetzung des Veloweggesetzes einreichen. Bis dahin muss es unser Ziel sein, so rasch wie möglich einen ersten Versuch zu lancieren, bei dem entlang einer Kantonsstrasse ein abgesetzer Radweg realisiert werden kann anstelle von Radstreifen. Denn Radstreifen sind weder objektiv noch subjektiv sicher für die Velofahrenden. Dies hat auch das Astra erkannt und Velostreifen für Strecken, auf denen mehr als Tempo 50 gilt, als unzureichend deklariert. Formal geklärt wird diese wichtige Frage aber erst, sobald die entsprechende VSS-Norm für den Veloverkehr publiziert wird. Ab diesem Moment wird auch der Kanton Graubünden eine neue Strategie umsetzen müssen.

Ein erster Vorstoss zur Umsetzung in Graubünden vor allem in Bezug auf den Freizeitverkehr und im besonderen die Region Oberengadin wurde bereits eingereicht: Anfrage Binkert betreffend Umsetzung Veloweggesetz

Wir bleiben dran und hoffen, euch bald schon weitere Erkenntnisse liefern zu können. Bis dahin: Gute und sichere Fahrt!

3 Kommentare
  1. Richard Walder sagte:

    Oh, ich wünschte mir, dass es in der Stadt Chur endlich, vorangeht mit den Velospuren, sicheren Rafwegen, kreuz und quer durch die Stadt!
    Die Stadt verspricht viel, hält sich aber nicht an ihre Versprechen.

  2. Walter Schmid sagte:

    Das Foto oben (Hauptstrasse nach Flims?) zeigt wie man es nicht machen sollte. Auf den kantonalen Hauptachsen sollte man generell auf diese „Velowege“ verzichten. Durchgehend werden sie ohnehin nicht realisiert werden können (s. Lenzerheide). Eigentlich will man damit nur Vorteile für die Autofahrer:innen – diese meinen dann, immer mit Vollgas weiter zu kommen. Als Velofahrer:in ist man verunsichert. Und benutzt werden diese Fahrspuren nur selten. Mit dem Geld könnte man richtige Velowege bauen, wo es nötig ist. Nicht nötig ist es, jeden Berg und jedes Bergdorf mit dem Velo auf einem separaten Fahrsteifen oder -weg erreichbar zu machen. Freundliche Grüsse, Walter

  3. Yvan Comte sagte:

    Ich wünsche mir für die Stadt Chur und weitere Städte in der Schweiz etwas ähnliches wie es z.B. in Holland gibt: Eine Vision und ein radikales Umdenken. Das Ziel sollte sein, bis zu 40% des Stadtverkehrs und damit der befahrbaren Strassen dem umweltfreundlichen Verkehr zu überlassen. Es sollen Anreize geschaffen werden, die das Fahrrad auf der Strasse zu einem „first class citizen“ machen. Dies soll damit erreicht werden, dass auf einem grossen Teil der Strassen und Achsen nur noch eine Spur für den motorisierten Verkehr frei gegeben ist und die zweite Spur für umweltfreundliche Verkehrsmittel. So werden auch wichtige Strassen (z.B. Masanser-, Kasernen- oder Ringstrasse) zu Einbahnstrassen und die heute bescheidenen und gefährlichen Velostreifen ersetzt mit einer echten Alternative.

    Die Mobilitätsstrategie 2023 der Stadt Chur geht meiner Meinung nach zu wenig weit, ist keine Vision für den Verkehr der Zukunft und bringt umwelttechnisch nichts.
    https://www.chur.ch/_docn/2225963/01_Botschaft_Mobilitaetsstrategie_Chur_2030.pdf

    Die ETH geht voran für Zürich. https://ebikecity.baug.ethz.ch/news.html

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