Neue Strassengesetze für E-Bikes in der Schweiz

Müssen neu mit Licht unterwegs sein: Zwei Velofahrende über der Churer Altstadt

Ab 01. April 2022 wird in der Schweiz eine Tagfahrlicht-Pflicht für alle E-Bikes gelten, sowohl für die schnellen (mit Tretunterstützung bis 45km/h) als auch für die langsamen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25km/h). E-Bikes können mit Akkulichtern, die abnehmbar sind, oder mit fest installierten Lichtanlagen versehen werden (siehe auch Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) ist in Art. 216 und Art. 217 sowie Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 1 Abs. 30).

Während für das neue Jahr obiges Gesetz schon bald in Kraft tritt, dauert es mit der Tachopflicht noch etwas länger. Diese wird per April 2024 im Gesetz verankert. Konkret bedeutet das, dass schnelle E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45km/h) mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein müssen, damit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden (Tempo 20- und Tempo 30-Zonen). Wichtig: Bereits heute im Verkehr stehende schnelle E-Bike müssen bis spätestens 01. April 2027 mit einem Geschwindigkeitsmesser nachgerüstet werden.

Quelle: Veloplus