Neue Strassengesetze für E-Bikes in der Schweiz
Während für das neue Jahr obiges Gesetz schon bald in Kraft tritt, dauert es mit der Tachopflicht noch etwas länger. Diese wird per April 2024 im Gesetz verankert. Konkret bedeutet das, dass schnelle E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45km/h) mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein müssen, damit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden (Tempo 20- und Tempo 30-Zonen). Wichtig: Bereits heute im Verkehr stehende schnelle E-Bike müssen bis spätestens 01. April 2027 mit einem Geschwindigkeitsmesser nachgerüstet werden.
Quelle: Veloplus